Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.03.1996 - 8 U 222/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 1996, 31006911
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 09.03.2022 - 8 U 52/21
Rechte und Pflichten aus einem gemeinsamen Jagdpachtverhältnis; Regelmäßige …
ff) Keine Änderung oder Kündigung des Gesellschaftsvertrags Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag gem. § 723 Abs. 1 S. 2 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden; OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1996 - 8 U 222/95, BeckRS 1996, 31006911 .Das erscheint deswegen sachgerecht, weil die Kündigung des Gesellschaftsvertrags den Pachtvertrag grundsätzlich unberührt lässt, aber die Rechte und Pflichten der Mitpächter im Verhältnis untereinander potentiell sach- und interessenwidrig ändert; vgl. dazu Schuck/ Koch, BJagdG Kommentar, 2. Aufl. 2015, § 11 BJagdG Rn. 154 f. Hinzu kommt, dass Streitigkeiten unter Mitpächtern ein Recht des Verpächters zur Kündigung aus wichtigem Grund begründen können, wenn durch sie der Vertragszweck gefährdet wird; OLG Celle, Urteil vom 04.06.2014 - 7 U 202/13, BeckRS 2014, 14748 ; OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1996 - 8 U 222/95, BeckRS 1996, 31006911 ; auch deswegen liegt es nahe, besondere Rücksichtspflichten der Mitpächter anzunehmen.